01 In diesem Kapitel schauen wir uns die Lohn- und Einkommensteuer genauer an. 02 Was ist Einkommensteuer? Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Das Recht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt als natürliche Person. Eine juristische Person entsteht erst durch einen Rechtsakt, zum Beispiel der Gründung eines Vereins, einer GmbH oder einer UG. Diese unterliegen der Körperschaftsteuer. Personengesellschaften wie OHG, GbR, KG zahlen selbst keine Einkommensteuer. 03 Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern eine spezielle Form der Einkommensteuer. Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit von Beschäftigten erhoben. Die Höhe der Beiträge bestimmen die Steuerklasse der Angestellten und der monatliche Lohn. Arbeitgeber behalten für die monatliche Vorauszahlung der Lohnsteuer einen Teil vom Arbeitslohn ein, um diesen an das Finanzamt zu zahlen. Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung verrechnet das Finanzamt die bereits gezahlte Lohnsteuer von Arbeitnehmer mit der bestimmten Steuerschuld jeder Person. 04 Das zu versteuernde Einkommen, wird aus allen Einnahmen unterschiedlicher Art ermittelt. Folgende Bereiche zählen zu den einzelnen Einkunftsarten. Das sind Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbstständige Tätigkeit, Nichtselbstständige Tätigkeit (dann nennt man sie Lohnsteuer), Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und aus sonstigen Einkünften. 05 Wie wird die Einkommensteuer Stand zweitausendfünfundzwanzig berechnet? Zunächst unterscheidet man zwischen dem Grundtarif für einzelne Personen und dem gedoppelten Splittingtarif für gemeinsam veranlagte Ehepaare, die nicht dauerhaft getrennt leben. Die erste Einkommenszone bis zum Grundfreibetrag in Höhe von circa zwölftausend Euro wird auch als Nullzone bezeichnet, da hier in der Regel keine Einkommensteuer anfällt. Die Tarifzone zwei mit einem Eingangssteuersatz von vierzehn Prozent wird erste Progressionszone genannt. Diese Tarifzone reicht bis zu einem zu versteuerndem Einkommen in Höhe von circa siebzehntausend Euro und ist durch einen relativ schnellen Anstieg des Grenzsteuersatzes gekennzeichnet. Diesen Prozentsatz zahlt man aber erst ab dem zwölftausend und ersten Euro, da das Einkommen bis dahin ja steuerfrei ist. In der zweiten Progressionszone ab circa siebzehntausend Euro steigt der Grenzsteuersatz dann mit jedem Euro etwas langsamer auf zum Schluss zweiundvierzig Prozent. Im Bereich von circa achtundsechzigtausend Euro bis circa zweihundertsiebzigtausend Euro bleibt der Einkommensteuersatz konstant bei zweiundvierzig Prozent. Das ist der Spitzensteuersatz. In diesem Bereich wird jeder hinzuverdiente Euro also mit zweiundvierzig Cent besteuert. Ab circa zweihundertsiebzigtausend Euro beginnt die Reichensteuer mit einem Steuersatz von fünfundvierzig Prozent. Jeder hinzuverdiente Euro in dieser Zone wird demnach mit fünfundvierzig Cent besteuert. 06 Was sind nun die Steuerklassen? Die Steuerklasse eins ist für ledige, getrennt lebende (im Folgejahr der Trennung) oder geschiedene, verwitwete Arbeitnehmende (im Zweitfolgejahr des Todes). Die Steuerbelastung ist hier hoch. Die Steuerklasse zwei ist für allein erziehende. Dies sind Alleinstehende Arbeitnehmende mit ein oder mehreren steuerlich zu berücksichtigten Kindern, mit denen Sie alleine in einem Haushalt leben. Die Steuerbelastung ist wie Steuerklasse eins, jedoch mit Berücksichtigung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. 07 Die Steuerklasse drei ist für einen Ehegatten, der von seinem Lebenspartner nicht dauernd getrennt lebt. Zudem muss für den Lebenspartner die Steuerklasse fünf genutzt werden, sofern für den Lebenspartner Lohnsteuer anfällt. Die Steuerbelastung ist hier niedrig. Es ist Stand zweitausendvierundzwanzig geplant, die Steuerklassen drei-fünf abzuschaffen und gegen vier-vier mit Faktor zu ersetzen. 08 Steuerklasse vier ist für einen Ehegatten, der von seinem Lebenspartner nicht dauernd getrennt lebt. Zudem muss für den Lebenspartner ebenfalls die Steuerklasse vier genutzt werden. Ein Faktor des Ehegattensplittings kann einen Steuervorteil bedeuten. Die Steuerbelastung ist mittel. 09 Die Steuerklasse fünf ist für einen Ehegatten, der von seinem Lebenspartner nicht dauernd getrennt lebt. Zudem muss für den Lebenspartner die Steuerklasse drei genutzt werden, sofern für den Lebenspartner Lohnsteuer anfällt. Die Steuerbelastung ist hier hoch. Deshalb wählen Ehepartner in der Regel die Steuerklassen drei-fünf mit der drei für denjenigen, der sehr viel verdient und fünf für denjenigen, der nur wenig Einkommen hat. 10 Die Steuerklasse sechs ist für zusätzliche Arbeitsverhältnisse und ist vom Familienstand unabhängig. Sie ist für Arbeitnehmende mit mehreren Arbeitsverhältnissen zur gleichen Zeit. Für eine nebenberufliche Tätigkeit wird im Regelfall die Steuerklasse sechs genutzt. Die Steuerbelastung ist hier sehr hoch. 11 Sie fragen sich vielleicht, wie die verschiedenen Steuerbelastungen eine Rolle spielen, da eben ja eine eindeutige Grafik zur Berechnung der Einkommensteuer gezeigt wurde. Die konkreten Steuerbelastungen ergeben sich zunächst bei direkten, unmittelbaren Abzug vom Lohn oder Gehalt. Mit der Steuererklärung wird dann erst alles endgültig verrechnet. So bekommt man in der Summe bei den Steuerklassen fünf und sechs in der Regel Geld zurück bezahlt, je nachdem in welcher Einkommenszone man letztlich landet. 12 Was habe ich nun davon, wenn ich Einkommensteuer zahle? Naja, wenn Sie die Einkommensteuer zahlen, landen Sie nicht wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis! Steuerhinterziehung ist ein Straftatbestand. Dieser kurze Satz allein hat schon enormes Gewicht. Vor allem deswegen, weil die Höhe des unterschlagenen Betrags keine Rolle spielt, damit der Straftatbestand erfüllt ist. 13 Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates! Der Großteil der Einnahmen durch Steuern gibt der Staat direkt wieder aus. Er finanziert hauptsächlich das Gemeinwesen durch diese Gelder. Dazu zählen Ausgaben für die folgenden Bereiche wie Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, Personalausgaben des öffentlichen Diensts und der Ausbau der Infrastruktur.